Mitglied der BAG GPV können gemeindepsychiatrische Verbünde einmal als juristische Personen sowie natürliche Personen als beauftragte Vertreter/in von gemeindepsychiatrischen Verbünden werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Dies kann formal mit einem Aufnahmeantrag (zu finden auf der rechten Seite) aber auch formlos erfolgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme durch Beschluss.
Die Mitgliedschaft ist befristet auf 4 Jahre. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft muss nach Ablauf des dritten Jahres neu beantragt werden.